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Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der Exekutiven.