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Kommunal- und Kommunalabgabenrecht

Das deutsche Kommunalrecht ist das Recht der kommunalen Gebietskörperschaften. Grundlage des Kommunalrechtes ist die kommunale Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden steht in Deutschland unter dem Schutz des Grundgesetzes (Artikel 28 Absatz 2). Auch die Verfassungen der deutschen Länder betonen das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. In den deutschen Flächenstaaten sowie in Bremen (also allen Bundesländern, außer Berlin und Hamburg als reine Stadtstaaten, in denen staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt werden[1]) regeln Gemeindeordnungen bzw. eine Kommunalverfassung den Aufbau und die politische Struktur der Gemeinden. Die Ausgestaltung des Kommunalrechts erfolgt durch Landesrecht.

Der Begriff „Kommunalrecht“ steht für eine Vielzahl von Gesetzen und gesetzlichen Regelungen, die direkt die Kommunen betreffen (Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Kommunalwahlgesetz, Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit, Umlandverbandsgesetz, Satzung, Zweckverbandssatzung, Gemeindehaushaltsverordnung, Gemeindekassenverordnung, Eigenbetriebsverordnung, Landschaftsverbandsordnung usw.)

Kommunalabgabenrecht

Das jeweilige in einem deutschen Bundesland erlassene Kommunalabgabengesetz (KAG) ist neben den Bundesgesetzen (Abgabenordnung, Gewerbesteuergesetz, Grundsteuergesetz, Gemeindefinanzreformgesetz) die wichtigste Rechtsgrundlage für die Erzielung öffentlich-rechtlicher Einnahmen der Gemeinden und anderer kommunaler Gebietskörperschaften (Kommunalabgaben).

Das KAG regelt vor allem den Erlass von kommunalen Abgabensatzungen, das Steuerfindungsrecht, die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren und von Beiträgen, die von Gemeinden und Landkreisen erhoben werden.