Umweltrecht
Unter Umweltrecht versteht man die
Gesamtheit der
Rechtsnormen, die den Schutz der natürlichen
Umwelt
und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der
Ökosysteme bezwecken.
Das Umweltrecht ist kein scharf abgrenzbares Rechtsgebiet. Der
Ansatzpunkt des Schutzes bedeutet den Schutz vor
Beeinträchtigungen. Um diesen Schutz zu bewirken, sind verschiedene
Herangehensweisen möglich:
- Minimierung der Einwirkungen auf das Schutzgut: Man
geht vom Schutzgut und dessen Gefährdungen aus und begrenzt oder
minimiert die Einwirkungen auf das Schutzgut. Dieser Ansatz
liegt sehr vielen Umweltschutzgesetzen zugrunde. Bekannte
Beispiele dafür sind: die Naturschutzgesetze, das
Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze.
- Begrenzung der schädlichen Wirkungen bekannter
Umweltgefahren: Man geht von bekannten Quellen von
Umweltgefährdungen oder -schädigungen aus und begrenzt die von
ihnen ausgehenden schädlichen Wirkungen. Dies kann auf zwei
Weisen erfolgen. Zum Einen kann quellenbezogen angesetzt werden,
das heißt, man regelt die von einer Gefährdungsquelle
ausgehenden Emissionen. Zum Anderen kann umweltbezogen angesetzt
werden, wobei man eine Gesamtimmissionsbelastung festlegt, die
dann durch Regelungen an den einzelnen Quellen zu unterschreiten
ist. Der schlichte quellenbezogene Ansatz liegt dem deutschen
Immissionschutzrecht zu Grunde, das quasi "planlos", das heißt
ohne echte Gesamtimmissionsgrenzen die Emissionen bestimmter
Emittenten regelt. Das US-amerikanische Immissionsschutzrecht
setzt hingegen gesundheitsorientierte Immissionsobergrenzen
(sogenannte National Ambient Air Quality Standards) fest,
die dann durch verschiedenste Regelungsansätze an den
Verschmutzungsquellen zu erreichen sind.
- Regelungen zu umweltgefährdenden Stoffen und
Gegenständen: Bestimmte umweltgefährdende Stoffe oder
Gegenstände werden einem Regelungsregime unterworfen um so die
von den Stoffen oder Gegenständen selbst oder vom Umgang mit
ihnen ausgehenden Umweltgefahren zu minimieren. Beispielhaft
sind hier insbesondere das Abfall- und das Chemikalien-, in
Ansätzen das Atomrecht zu nennen.
Manche Umweltschutzregelungen sind nicht eindeutig einer der
genannten Herangehensweisen zuzuordnen, sondern folgen sozusagen
einer gemischten Methode. Hierzu gehören beispielsweise Teile des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes.