HHZ Header

Aktuelle Info

Beurteilungswesen in Braunschweig rechtsfehlerhaft!

In zwei durch Rechtsanwalt Siegfried Hahn in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren erwirkten Beschlüssen hat das Verwaltungsgericht Braunschweig am 28.05.2015 die Rechtswidrigkeit der Beurteilungspraxis der Stadt Braunschweig gegenüber ihren Bediensteten festgestellt (Az. 7 B 499/14 und 7 B 500/14). In seinen Entscheidungen stellte das Gericht jeweils fest, dass die auf der Grundlage der von der Stadt Braunschweig selbst entwickelten Beurteilungsrichtlinien vom 01.07.2007 durchgeführten Auswahlverfahren für Beförderungsdienstposten jeweils rechtlich mangelhaft waren, weil die den jeweiligen Gesamtnoten der den Auswahlentscheidungen zugrunde liegenden dienstlichen Beurteilungen "rein arithmetisch berechnet wurden" und "daher nicht aussagekräftig und nicht geeignet" sind, "die Auswahlentscheidung zu begründen".

Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts sind rechtskräftig.

Da die Beurteilungsrichtlinien der Stadt Braunschweig vom 01.07.2007 rechtswidrig eine Arithmetisierung vorschreiben, sind damit sämtliche auf ihrer Grundlage erstellten dienstlichen Beurteilungen und die darauf gründenden Personalentscheidungen rechtsfehlerhaft und anfechtbar, soweit sie nicht bereits bestandskräftig geworden sind. Dies gilt auch für die Entscheidungen der Stadt über die jährliche leistungsorientierte Bezahlung.

Von den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts betroffen sind damit sämtliche Bediensteten der Stadt Braunschweig und ihrer Unternehmen, soweit auf sie die Beurteilungsrichtlinien vom 01.07. 2007 noch Anwendung finden.

Soweit Sie hierzu mehr erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an das Anwaltsbüro Pawelstraße 5 in Braunschweig. Rechtsanwalt Siegfried Hahn steht Ihnen dazu jederzeit gern zur Verfügung.